Reiten in der Dunkelheit – mit Licht und Helm

Reiten in der Dunkelheit – mit Licht und Helm

Die Tage werden kürzer und ein abendlicher Ausritt im Gelände endet immer früher im Dunkeln. Das ist für Reiter, Pferd und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind Pflicht. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Reiter und Personen beim Führen eines Pferdes wie Fahrzeuge angesehen, das heißt, es gilt StVO §28 Absatz 2 (2):

„Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden: 1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht, 2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.“

Beim Reiten bei Dämmerung und Dunkelheit müssen geführte und gerittene Pferde also an der linken Seite eine Leuchte tragen, die vorn und hinten gut zu sehen ist. Das wäre zum Beispiel durch eine einfache Stiefellampe gewährleistet. Damit Außenstehende aber Größe und Länge des Pferdes einschätzen können, gibt es eine Vielzahl zusätzlicher empfehlenswerter Maßnahmen. Praktisch und wirksam sind vor allem Reflektoren und Leuchtkleidung. Für den Reiter selbst empfiehlt sich neben der per Gesetz vorgeschriebenen Stiefelleuchte eine Leuchtweste. Daneben sind Gamaschen und Decken als reflektierende Variante oder als nachträglich zu befestigende Auflagen erhältlich. Guten Effekt haben auch einfache Reflektorstreifen, die es in verschiedenen Breiten. Sie lassen sich leicht fast überall anbringen: an Zügeln, am Sattel oder an der Reitbekleidung.

Nur mit Helm

Zur Bekleidung gehört selbstverständlich auch ein schützender Helm. Hier gilt absolut keine Ausnahme oder Ausrede. 35% aller Reitsportverletzungen betreffen Verletzungen am Kopf. Reiter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, gehen nicht nur ein gesundheitliches Risiko ein, sondern es drohen auch haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ein Reitlehrer beispielsweise, der nicht darauf besteht, dass seine Schützlinge einen Helm tragen, ist, wenn es zum Unfall kommt, zum Schadenersatz verpflichtet. Und das kann richtig teuer werden. Auch wer sein Pferd Dritten überlässt, haftet bei Verletzungen in bestimmtem Ausmaß und kann im Falle eines Falles mit immensen Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert werden. Einen Helm beim Reiten zu tragen, ist also nicht nur bei Dämmerung und Dunkelheit wichtig. Er schützt nicht nur vor Kopfverletzungen, sondern auch vor hohen Kosten, die infolge eines Unfalls entstehen können.